Gehirn und Freiheit
Legen uns Verschaltungen fest?
von Axel Ziemke
erschienen in Info3, Januar 2005
Nach Ansicht des prominenten Hirnforschers Wolf Singer ist der Begriff der Freiheit nicht mehr sinnvoll anwendbar. Mit dieser Aussage und seiner Forderung, daraus auch entsprechende Konsequenzen beispielsweise im Strafrecht zu ziehen, hat Singer eine heftige Kontroverse ausgelöst. Unser Beitrag hinterfragt die Gültigkeit jener Projektionen der Hirnforschung und bringt dabei eine erstaunliche Aktualität der Philosophie der Freiheit Rudolf Steiners zu Tage.
"Keiner
kann anders als er ist. Verschaltungen legen uns fest: Wir sollten
aufhören von Freiheit zu reden". Anfang Januar diesen
Jahres erschien unter diesem Titel in der Frankfurter Allgemeinen
Zeitung ein Aufsatz von Wolfgang Singer. Singer ist Chef des
Max-Plank-Instituts für Hirnforschung in Frankfurt und sowohl in
dieser Funktion als auch hinsichtlich seiner wissenschaftlichen
Leistungen einer der führenden Neurobiologen unseres Landes.
Unter dem wesentlich bescheideneren Titel Entscheidungsgrundlagen
findet sich dieser Aufsatz auch auf Singers Homepage
(http://www.mpih-frankfurt.mpg.de/global/Np/Pubs/singeressays_d.htm).
Findige FAZ-Redakteure haben dem einleitend zitierten Wortlaut wohl
den Vorrang gegeben, weil er Singers These in provokanter Kurzform
formuliert: Da unser Verhalten vollkommen von den Verschaltungen
unserer Neuronen bestimmt ist, sollten wir den Begriff der Freiheit
des Willens aus dem Vokabular unserer Diskussionen über Recht
und Moral, ja konsequenterweise auch aus unseren Gesetzbüchern
streichen. (Eine Änderung des Grundgesetzes und der
Nationalhymne sind bislang wohl noch nicht vorgesehen.) Singer ist
nicht der Einzige und nicht der Erste, der diese These des
"neuronalen Determinismus" gegen die Freiheit ins Feld
führt. Während es jedoch bislang Forscher wie Gerhard Roth
(vgl. info3, September 2002) oder Wolfgang Prinz bei dunklen
Andeutungen über die schwerwiegenden Konsequenzen dieser
Auffassung für unser menschliches Selbstbild beließen,
fordert Singer explizit zu einer Überprüfung auch unserer
Rechtspraxis auf. Entsprechend empört reagierte die deutsche
Öffentlichkeit. In der Folge erschienen in der FAZ nicht wenige
"Gegendarstellungen", die der Argumentation von Singer
keineswegs immer gerecht wurden. Um diesen Fehler an dieser Stelle
nicht noch einmal zu begehen, sei in groben Zügen zunächst
der Gang von Singers Argumentation skizziert:
Eine
Theorie menschlicher Entscheidungen
Wie treffen wir Entscheidungen? Wolfgang Singer betont die
Gewissheit, dass alle unsere Entscheidungen das Ergebnis von
bewussten und unbewussten Abwägungsprozessen der Verschaltungen
von vielen Milliarden Nervenzellen unseres Gehirns sind.
Entscheidungen beruhen auf Wissen, das in diesen Verschaltungen
abgespeichert ist: Wissen über die Welt und Wissen, wie dieses
Wissen über die Welt strukturiert, verarbeitet werden muss.
Dieses Wissen kann angeboren oder durch Lernen erworben sein:
Angeboren in Folge von genetisch veranlagten Verschaltungen unserer
Nervenzellen, erworben durch deren lernbedingte Veränderung. Bis
maximal zur Pubertät erfolgt diese Veränderung durch
Prägungsprozesse im Rahmen der Hirnentwicklung, die zu neuen
Verschaltungen führen kann. Ab dann ist nur noch eine
Modifikation der Effizienz der Verschaltungen möglich. All dies
gilt nicht nur für die Verarbeitung von Sinnesreizen, sondern
auch für die Entwicklung sozialer Kompetenzen wie Mitleid,
Moralempfinden oder Kontrolle sozialen Handelns. Nur einen kleinen
Teil dieses Wissens speichert unser Gehirn in Form des "deklarativen
Gedächtnisses", in einer Form also, in der dieses Wissen im
Zusammenhang mit der Situation des Erlernens bewusst erinnert werden
kann. Nur dieses Wissen können wir sprachlich weitergeben,
argumentativ durchdenken und bewusst in Frage stellen. Der größte
Teil unseres Wissens, besonders das genetisch veranlagte und in
früher Kindheit geprägte, bleibt uns für immer
unbewusst und unhinterfragbar.
Treffen wir nun auf
Grundlage dieses Wissens eine Entscheidung, so bewirken die
Verschaltungen unserer Nervenzellen eine Vielzahl elektrochemischer
Erregungen in den verschiedensten Bereichen unseres Gehirns, die
untereinander einen "kompetitiven Prozess", also eine Art
"Wettbewerb" eingehen. Im Ergebnis dieses Prozesses bildet
sich ein globales, also über einen großen Teil des Gehirns
ausgedehntes Erregungsmuster, das sozusagen den "besten
Kompromiss" zwischen möglichst vielen der lokalen (also
räumlich begrenzten) Erregungen darstellt. Dieses
Erregungsmuster entspricht nach Singer der von uns getroffenen
Entscheidung. Dieses Erregungsmuster ist es, das gegebenenfalls auch
die Ausführung einer Handlung verursacht. Es gibt in diesem
Prozess keine "übergeordnete Instanz", kein "Ich",
das die Rolle eines "Schiedsrichters" spielt, sondern es
handelt sich um einen Selbstorganisationsprozess, an dem viele Teile
des Gehirns mehr oder minder gleichberechtigt beteiligt sind.
Dieser Selbstorganisationsprozess läuft auf die
geschilderte Weise ab, egal ob wir die entsprechenden Entscheidungen
als willkürlich oder unwillkürlich, als bewusst oder
unbewusst empfinden. Bewusste Prozesse sind solche, die vom Gehirn
mit Aufmerksamkeit belegt werden. Bewusste Entscheidungen entspringen
bewussten Wahrnehmungen in ihrem Abgleich mit bewussten Erinnerungen
aus dem deklarativen Gedächtnis. Bewusste Entscheidungen haben
nach Singers Auffassung den Vorteil, dass sie auf den komplizierten
Abwägungsprozessen des rationalen Denkens beruhen, sprachlich
mitteilbar sind und somit in sozialen Zusammenhängen beurteilt
und bewertet werden können. Unbewusste Entscheidungen hingegen
folgen wesentlich einfacheren Abwägungsregeln und sind nicht
kommunizierbar. Der große Nachteil bewusster Entscheidungen
liegt demgegenüber darin, dass unser Gehirn seine Aufmerksamkeit
nur auf sehr wenige Sachverhalte gleichzeitig richten kann, während
unbewusste Prozesse sehr viel mehr "Variablen" gleichzeitig
berücksichtigen können. Bewusste Entscheidungen haben also
nur sehr wenige bewusst gewordene Entscheidungsgrundlagen. Und mehr
noch: Welche Sachverhalte mit Aufmerksamkeit belegt und somit bewusst
werden, bestimmt nicht unser Bewusstsein selbst; auch ihre Auswahl
ist das Ergebnis unbewusst ablaufender Prozesse. Was uns bewusst
wird, bestimmt also das Unbewusste. Und letztendlich sind es in den
Abwägungsprozessen unserer neuronalen Architektur nicht selten
die unbewussten Prozesse, die im Wettbewerb um das beste globale
Erregungsmuster gegen die bewussten Prozesse die Oberhand behalten.
In diesem Falle suchen die bewussten Prozesse - nach getroffener
Entscheidung - eine Begründung, die diese Entscheidung im
Nachhinein vor der Instanz des Bewusstseins rechtfertigt.
Experimenteller Beleg: Gibt man einer Versuchsperson über die
unbewusst arbeitende rechte Gehirnhälfte eine Anweisung, so
führt sie diese aus und erfindet, nach dem Grund für die
Handlung befragt, eine passende Begründung ihrer "freiwilligen"
Handlung.
Konsequenzen:
"Wir sollten aufhören von Freiheit zu reden"
Diese durch die Ergebnisse neurowissenschaftlicher Forschung
fundierte Theorie menschlicher Entscheidungen rechtfertigt nun nach
Singers Auffassung die Ablehnung des Konzeptes der Willensfreiheit
als Grundlage unseres Rechtssystems. Er konstatiert: "Wir
beurteilen Entscheidungen als frei, die auf der bewussten Abwägung
von Variablen beruhen [...] Diese Position schreibt dem Bewusstsein
eine letztinstanzliche Funktion zu, oder anders, sie setzt die
verantwortliche Person mit ihrem Bewusstsein gleich. Sie definiert
jenen Anteil am Entscheidungsprozess als "frei", dessen
sich die Person bewusst ist." Die Annahme einer Willensfreiheit
entsprechend dieses Konzeptes ist nun aber, folgt man Singers
Theorie, eine Täuschung. Trivialerweise sind dem Menschen, der
eine Entscheidung trifft, nur die bewussten Inhalte seines
Bewusstseins bewusst - und sie sieht sein Bewusstsein als Grund und
Ursache seiner Entscheidung und der darauf folgenden Handlung an. Die
unbewussten Prozesse sind ihm, wie der Name schon sagt, nicht
bewusst. Zu ihnen gehören die vielen unbewussten Prozesse, die
die Entscheidung unter Umständen "hinter dem Rücken"
des Bewusstseins schon längst getroffen haben, aber auch all
jene Prozesse, die bestimmt haben, welcher Teil der Wahrnehmungen und
des deklarativen Gedächtnisses überhaupt bewusst geworden
sind. Dass das Bewusstsein sich nur seiner wenigen bewussten
Entscheidungsgrundlagen, nicht aber der sie bedingenden und
"hintergehenden" unbewussten bewusst ist, führt also
zur Illusion der Willensfreiheit.
Singers
Schlussfolgerung: "Diese Sicht hat Konsequenzen für die
Beurteilung von Fehlverhalten. Ein Beispiel: Eine Person begeht eine
Tat, offenbar bei klarem Bewusstsein, und wird für voll
verantwortlich erklärt. Zufällig entdeckt man aber einen
Tumor in Strukturen des Frontalhirns, die benötigt werden, um
erlernte soziale Regeln abzurufen und für Entscheidungsprozesse
verfügbar zu machen. Der Person würde Nachsicht zuteil. Der
gleiche 'Defekt' kann aber auch unsichtbare neuronale Ursachen haben.
Genetische Dispositionen können Verschaltungen hervorgebracht
haben, die das Speichern oder Abrufen sozialer Regeln erschweren,
oder die sozialen Regeln wurden nicht rechtzeitig und tief genug
eingeprägt, oder es wurden von der Norm abweichende Regeln
erlernt, oder die Fähigkeit zur rationalen Abwägung wurde
wegen fehlgeleiteter Prägung ungenügend ausdifferenziert.
Diese Liste ließe sich nahezu beliebig verlängern. Keiner
kann anders als er ist. Diese Einsicht könnte zu einer
humaneren, weniger diskriminierenden Beurteilung von Mitmenschen
führen, die das Pech hatten, mit einem Organ volljährig
geworden zu sein, dessen funktionelle Architektur ihnen kein
angepasstes Verhalten erlaubt. Menschen mit problematischen
Verhaltensdispositionen als schlecht oder böse abzuurteilen,
bedeutet nichts anderes als das Ergebnis einer schicksalshaften
Entwicklung eines Organs, das unser Wesen ausmacht, zu bewerten."
Singer ist sich natürlich durchaus bewusst, dass
unsere Gesellschaft nur dann funktionieren kann, wenn Fehlverhalten
durch Erziehung vermieden und im schlimmsten Falle durch rechtliche
Sanktionen eingeschränkt wird. Nicht gerechtfertigt ist aber
seiner Auffassung nach die Bewertung und Beurteilung solchen
Verhaltens, die den betreffenden Menschen auf Grund der Annahme einer
Willensfreiheit als für sein Handeln voll verantwortlich und
somit "schuldfähig" befindet, weil er sich seines
Fehlverhaltens bewusst war. Eine den hirnphysiologischen
Erkenntnissen entsprechende Rechtssprechung "ersetzte die
konfliktträchtige Zuschreibung graduierter 'Freiheit' und
Verantwortlichkeit durch bewusste und unbewusste Prozesse und
eröffnete damit einen vorurteilsloseren Raum zur Beurteilung und
Bewertung von 'normalem' und 'abweichendem' Verhalten. Die schwer
nachvollziehbare Dichotomie einer Person in freie und unfreie
Komponenten wäre damit überwunden. Die Person als ganze
würde nach wie vor für all das zur Rechenschaft gezogen,
was sie fühlt, denkt und tut, und diese Beurteilung umfasste
unbewusste und bewusste Faktoren gleichermaßen. Diese
Sichtweise trüge der trivialen Erkenntnis Rechnung, dass eine
Person tat, was sie tat, weil sie im fraglichen Augenblick nicht
anders konnte - denn sonst hätte sie anders gehandelt."
Was Singer hiermit meint, wird vielleicht etwas
deutlicher an einem harmloseren "Fallbeispiel", mit dem
ihn, anknüpfend an dieses Zitat, Redakteure der Frankfurter
Rundschau in einem Interview im Mai diesen Jahres konfrontierten:
"Dürften wir das einmal etwas brutal in den Alltag
übertragen? Ein Mann wird von seiner Frau beim Ehebruch ertappt
und sagt ihr: 'Ich tat, was ich tat, weil ich im fraglichen
Augenblick nicht anders konnte. Mein Gehirn war halt in diesem
Zustand.' Diese Erklärung würde doch keine Frau
akzeptieren, Herr Singer."
Singers Entgegnung:
"Doch, sie kann das ohne Weiteres akzeptieren. Aber dann
hinzufügen: Lieber Mann, jemand, der so angelegt ist wie du, der
unter solchen Bedingungen so handelt wie du, ist nicht der, mit dem
ich auf Dauer zusammenleben kann. Entweder änderst du jetzt dein
Verhalten oder ..."
Der im wahrsten Sinne des Wortes
"geistreiche" Einwand der Redakteure darauf lautete: "Nach
ihrer Theorie müsste die Frau sagen: 'Du änderst jetzt
sofort dein Gehirn, denn mein Gehirn will sonst mit deinem nicht mehr
zusammenleben'."
Singer weiter in der ihm eigenen
Konsequenz: "Natürlich, das ist doch dasselbe. Die
Argumente und Drohungen ändern in dem Gehirn des Ehebrechers
eine ganze Menge. Sie bilden plötzlich neue Attraktoren [globale
Erregungsmuster - A.Z.] aus, neue Gesichtspunkte kommen ins Spiel:
'Ich verliere möglicherweise eine Partnerin, wenn ich so
weitermache.' Dadurch hat sich der Gehirnzustand des Mannes
vielleicht so verändert, dass er das nächste Mal anders
handeln wird."
Von den Redakteuren daraufhin
angesprochen, dass dieser Mann das nach Auffassung seiner Frau doch
auch schon vorher hätte wissen können, setzt Singer fort:
"Das ist doch aber die Frage, ob sie dieser Meinung sein sollte.
Schauen Sie mal: Dieser Mann sitzt an der Bar und ist von der Dame
neben ihm in Bann gezogen. Auf Grund dieser fokussierten
Aufmerksamkeitslage gelangen nur ganz bestimmte Inhalte in sein
Bewusstsein. Und andere nicht. Über diesen Auswahlprozess, der
unbewusst abläuft, hat er schon gar keine Kontrolle [...] Diese
im Bewusstsein aufscheinenden Variablen und die vielen unbewussten
Motive führen dann dazu, dass sein Gehirn entscheidet: 'Ja, ich
tue es.' Hätte er vorher einen Spaziergang gemacht, hätte
er sich kurz ernüchtert, wären vielleicht auch die
Variablen in sein Bewusstsein gelangt, die Gegenkräfte entfaltet
hätten. [...] Er ist eben nicht ins Freie gegangen. Warum nicht?
Weil der Gesamtzustand seines Gehirns, die Motivationslage so
eindeutig war, dass ihm nicht einmal die Idee dazu kam. [...]
Natürlich dürfen wir nicht sagen: 'Es steht ja alles fest,
deshalb muss man sich mit allem abfinden'. Natürlich gibt es
Entscheidungen, die wir nicht tolerieren können. Und wir wissen
auch, wie wir diese beeinflussen können: Indem wir andere
Attraktorräume aufspannen [andere globale Erregungsmuster
möglich machen - A.Z.], indem wir belohnen, bestrafen, bedrohen,
argumentieren."
Welche
Freiheit ist gemeint?
Sicher wird eine anthroposophisch fundierte Erkenntnistheorie
Singers Theorie menschlicher Entscheidungen nicht wenig hinzuzufügen,
ja vielleicht sogar einiges als falsch zu erweisen haben. Doch dieser
Anspruch soll hier gar nicht verfolgt werden. Ich möchte
zunächst einmal als gegeben hinnehmen, was Singer im Ergebnis
der mühevollen Forschungen tausender Neurowissenschaftler als
Theorie formuliert und vor allem die zweite These der Überschrift
hinterfragen: "Wir sollten aufhören, von Freiheit zu
reden." Von welcher Freiheit, von welchem Begriff von Freiheit
ist hier eigentlich die Rede? Singer formuliert in seinem Artikel
sehr explizit, gegen welches Verständnis von Freiheit er sich
wendet: "Wir neigen dazu, eine von den neuronalen Prozessen
unabhängige Instanz anzunehmen, die neuronalen Abläufen
vorgängig ist: Eine Instanz, die sich Sinnessignale und
Speicherinhalte bewusst machen kann, daraus Schlüsse zieht, eine
Option als gewollt identifiziert und diese dann in Handlung umsetzt.
Diese Sichtweise artikuliert sich in zwei Positionen. Eine, die
dualistische, postuliert für die wollende Ich-Instanz einen
immateriellen Dirigenten, der das neuronale Substrat nur nutzt, um
sich über die Welt zu informieren und seine Entscheidungen in
Handlungen zu verwandeln. Diese Position ist mit dem
Verursachungsproblem und mit bekannten Naturgesetzen unvereinbar. Sie
hat den Status unwiderlegbarer Überzeugungen. Die andere geht
zwar davon aus, dass auch die so genannten "freien
Entscheidungen" vom Gehirn selbst getroffen werden, dass die zu
Grunde liegenden Prozesse sich aber aus nicht näher
spezifizierten Gründen über den neuronalen Determinismus
erheben können. Aus neurobiologischer Sicht ist auch diese
Lesart unbefriedigend."
Der zuerst genannte Begriff
von Freiheit findet sich tatsächlich bei vielen großen
Philosophen der Renaissance und Aufklärung. René
Descartes, den man wohl den Begründer der neuzeitlichen
Philosophie nennen kann, unterscheidet die "denkende Substanz"
(res cogitans), welche Singers "Ich-Instanz" entsprechen
würde, von der "ausgedehnten Substanz" (res extensa),
die auch das Gehirn umfasst, und postuliert, dass die menschliche
Seele, welcher die res cogitans zu Grunde liegt, über die
Zirbeldrüse mit dem Gehirn, und somit der res extensa, in
Wechselwirkung steht. Die Seele erkennt die Welt, indem sie die
Empfindungen der Sinne vom Gehirn über die Zirbeldrüse
mitgeteilt bekommt, trifft ihre freien Entscheidungen und gibt die
"Anweisungen" zu den auszuführenden Handlungen über
die Zirbeldrüse an das Gehirn weiter. Kant definiert Freiheit
als "das Vermögen, einen Zustand von selbst anzufangen,
dessen Kausalität also nicht nach dem Naturgesetze wiederum
unter einer anderen Ursache steht, welche sie der Zeit nach
bestimmte". Für Kant steht dieser Begriff tatsächlich,
wie von Singer moniert, im Gegensatz zum Begriff der Verursachung. Er
zeigt allerdings auch, dass dieser Begriff von Freiheit durch
naturwissenschaftliche Forschung nicht widerlegbar ist, im Sinne
Singers also den "Status unwiderlegbarer Überzeugungen
hat". Beide Philosophen sehen das Bewusstsein also als etwas an,
was den Ursache-Wirkungs-Zusammenhängen enthoben ist, dessen
Freiheit also eben darin besteht, in der Welt Handlungen zu bewirken,
ohne dass der Entschluss für diese Handlungen durch Ereignisse
in dieser Welt oder dem zu dieser Welt gehörigen Gehirn
verursacht wird. Die zweite von Singer benannte Position ist neueren
Datums und in der Tat wohl nie theoretisch befriedigend ausgeführt
worden. Wenn das beiden Positionen zu Grunde liegende Verständnis
von Freiheit auch naturwissenschaftlich unwiderlegbar sein dürfte
(vgl. info3, Februar 2004), ist es tatsächlich mit den
Ergebnissen neurowissenschaftlicher Forschung unvereinbar.
Hinsichtlich dieses Begriffes von Freiheit sind Singers Zweifel also
vollkommen nachvollziehbar.
Allerdings ist Singer längst
nicht der erste Denker, der mit diesem Begriff von Freiheit seine
Probleme hat. Der philosophiehistorisch prominenteste Gegner dieser
Konzeption ist sicher Spinoza. Er schreibt in seiner Ethik: "Der
Wille kann nicht freie, sondern nur notwendige Ursache [des Handelns
- A.Z.] genannt werden. Es gibt im Geiste keinen absoluten und freien
Willen; sondern der Geist wird dieses oder jenes zu wollen von einer
Ursache bestimmt, die auch wieder von einer anderen Ursache bestimmt
worden ist, und diese wieder von einer anderen und so fort ins
Unendliche [...] Es glaubt das Kind, es begehre die Milch frei, der
erzürnte Knabe, er wolle die Rache, der Furchtsame die Flucht.
Der Betrunkene glaubt, er rede aus freiem Beschluss des Geistes, was
er, wieder ernüchtert, verschwiegen zu haben wünscht. So
meinen der Irrsinnige, der Schwätzer, der Knabe und viele dieses
Schlages, aus freiem Beschluss des Geistes zu reden, während sie
doch den Antrieb zum Reden, den sie haben, nicht bezähmen
können. Somit lehrt die Erfahrung nicht weniger als die
Vernunft, dass die Menschen nur darum glauben, sie wären frei,
weil sie sich ihrer Handlungen bewusst, der Ursachen aber, von denen
sie bestimmt werden, unkundig sind."
Wie Singer sieht
also auch Spinoza - oder besser: wie Spinoza sieht auch Singer - die
Willensfreiheit als eine Illusion an, die entsteht, weil uns zwar
unsere Entscheidungen und Handlungen bewusst, die sie bedingenden
Ursachen aber unbewusst sind. Beide gehen davon aus, dass bewussten
Prozessen unbewusste vorausgehen und unbewusste Entscheidungen nur
allzu häufig als bewusst verkauft werden. Singer kann als
Hirnforscher des 21. Jahrhunderts all das neurobiologisch detailliert
beschreiben oder sogar erklären. Hier liegt sein Verdienst. Im
philosophischen Gehalt geht er an keiner Stelle über die
Position Spinozas hinaus, der sich mit seiner Argumentation gegen das
Dogma der mächtigen katholischen Kirche des 17. Jahrhunderts
stellte.
Ein
anderer Begriff von Freiheit
Es wundert die Leser dieser Zeitschrift sicher nicht, wenn ich
mich an dieser Stelle auf den Begründer der Anthroposophie
beziehe, der sein philosophisches Hauptwerk nicht zufällig mit
Philosophie der Freiheit übertitelte. Angesichts der Parallelen
der Positionen von Spinoza und Singer ist es ebenso wenig
verwunderlich, dass Steiners Plädoyer gegen Spinoza "und
alle, die denken wie er" geradezu auf Singer Bezug zu nehmen
scheint: "Spinoza und alle, die denken wie er, übersehen,
dass der Mensch nicht nur ein Bewusstsein von seiner Handlung hat,
sondern es auch von den Ursachen haben kann, von denen er geleitet
wird. Niemand wird es bestreiten, dass das Kind unfrei ist, wenn es
die Milch begehrt, dass der Betrunkene es ist, wenn er Dinge spricht,
die er später bereut. [Oder dass die Versuchsperson es ist, die
einer Anweisung folgt, die man ihr über die unbewusst arbeitende
rechte Hirnhälfte gegeben hat, oder der Ehebrecher, wenn er der
Dame auf dem Barhocker erliegt - A.Z.] Beide wissen nichts von den
Ursachen, die in den Tiefen ihres Organismus tätig sind, und
unter deren unwiderstehlichem Zwange sie stehen. Aber ist es
berechtigt, Handlungen dieser Art in einen Topf zu werfen mit
solchen, bei denen sich der Mensch nicht nur seines Handelns bewusst
ist, sondern auch der Gründe, die ihn veranlassen? [...] Wohl
ist es wahr, dass man die Lösung einer Aufgabe da am besten
versucht, wo die Sache am einfachsten ist. Aber oft schon hat der
Mangel an Unterscheidungsvermögen endlose Verwirrung gebracht.
Und ein tiefgreifender Unterschied ist es doch, ob ich weiß,
warum ich etwas tue, oder ob das nicht der Fall ist."
Steiners Ansatz, sich dem Problem der Freiheit zu nähern,
besteht dementsprechend darin, die Entscheidung zu einer Handlung in
Verbindung mit dem Denken zu sehen, das in diese Entscheidung
einfließt. Er formuliert die Fragestellung seiner Schrift
entsprechend so: "Was heißt es, ein Wissen von den Gründen
seines Handelns zu haben? Man hat die Frage zu wenig berücksichtigt,
weil man leider immer in zwei Teile zerrissen hat, was ein
untrennbares Ganzes ist: den Menschen. Den Handelnden und den
Erkennenden unterschied man, und leer ausgegangen ist dabei nur der,
auf den es vor allen anderen Dingen ankommt: der aus Erkenntnis
Handelnde." Man darf Steiner nun nicht dahingehend
missverstehen, dass er den Freiheitsbegriff von Philosophen wie Kant
und Descartes mit seiner Argumentation gegen "Spinoza und alle,
die denken wie er," verteidigen wolle. Mehr noch: Er gibt den
Kritikern dieses Freiheitsbegriffes sogar im Prinzip Recht,
widerspricht aber beiden Parteien, Kritikern wie Kritisierten,
vehement dahingehend, was Freiheit als Wert unseres Lebens
auszeichnet: "Dass eine Handlung nicht frei sein kann, von der
der Täter nicht weiß, warum er sie vollbringt, ist ganz
selbstverständlich. Wie verhält es sich aber mit einer
solchen, von deren Gründen gewusst wird? Das führt uns auf
die Frage: welches ist der Ursprung und die Bedeutung des Denkens?
Denn ohne die Erkenntnis der denkenden Betätigung der Seele ist
ein Begriff des Wissens von etwas, also auch von einer Handlung nicht
möglich. Wenn wir erkennen, was Denken im Allgemeinen bedeutet,
dann wird es auch leicht sein, klar darüber zu werden, was für
eine Rolle das Denken beim menschlichen Handeln spielt. 'Das Denken
macht die Seele, womit auch das Tier begabt ist, erst zum Geiste',
sagt Hegel mit Recht, und deshalb wird das Denken auch dem
menschlichen Handeln sein eigentümliches Gepräge geben."
Nicht zufällig bezieht sich Steiner in seinem Zitat
auf Georg Wilhelm Friedrich Hegel. Dieser formuliert einen anderen
Freiheitsbegriff als Descartes oder Kant, wenn er etwa in seiner
"Phänomenologie des Geistes" den Weg des Bewusstseins
von der passiv aufnehmenden Sinnlichkeit zu dem die Wirklichkeit
denkend durchdringenden Geiste entwirft, der sich diese Wirklichkeit
in seinem Denken "aneignet" und eben dadurch seine
"absolute Freiheit" gewinnt. Nachdrücklich macht Karl
Marx auf diese Wende im Verständnis von Freiheit bei Hegel
aufmerksam, dem auch er sich anschließt: "Hegel war der
Erste, der das Verhältnis von Freiheit und Notwendigkeit richtig
darstellte. Für ihn ist die Freiheit die Einsicht in die
Notwendigkeit. Nicht in der geträumten Unabhängigkeit von
der Notwendigkeit liegt die Freiheit, sondern in der Erkenntnis
dieser Notwendigkeit und in der damit gegebenen Möglichkeit, sie
planmäßig zu bestimmten Zwecken wirken zu lassen. Freiheit
besteht also in der auf Erkenntnis der Naturnotwendigkeit beruhenden
Herrschaft über uns selbst und über die äußere
Natur."
Singer wäre also durchaus dahingehend
Recht zu geben, dass Freiheit nicht auf einer geheimnisvollen Kraft
beruht, die sich über die Notwendigkeit von Verursachung und
Naturgesetz erheben würde. Als Naturwissenschaftler gibt es für
ihn keine andere Möglichkeit, als einen Freiheitsbegriff
abzulehnen, wie er von Descartes oder Kant formuliert wurde. Hegel,
Marx, Steiner und viele andere Philosophen des 19. und 20.
Jahrhunderts formulieren aber einen anderen Freiheitsbegriff, der
Handlungen dann als frei betrachtet, wenn sie durch bewusste Motive
bestimmt sind, die das Ergebnis eines situationsangemessenen Denkens
sind, durch Motive, die man sowohl in der Alltagssprache als auch in
der Philosophie "Gründe" nennt. Ob und wie diese
Gründe letztendlich Entscheidung und Handlung bestimmen, mag
wesentlich von unbewussten Faktoren abhängen, in denen sich
unsere vorgeburtliche Geschichte, sei dies nun Vererbung oder
Reinkarnation, und unsere Erziehung niederschlagen. (Steiner sieht
diese Faktoren durchaus und nennt sie im weiteren Verlauf der
Philosophie der Freiheit "charakterologische Anlage".) Das
ändert aber nichts daran, dass wir genau in dem Maße frei
sind, in dem wir die Motive unseres Handelns bewusst durchdenken und
hinterfragen. Dass sich Philosophen so verschiedener Richtungen wie
der Idealist Hegel und der Materialist Marx auf diesen Begriff der
Freiheit einigen können, macht deutlich, dass man nicht
Anthroposoph sein muss, um Singers Vorschlag, Freiheit aus unserem
Vokabular zu streichen, Steiners Verständnis von Freiheit
entgegenzuhalten.
Machen auch wir uns diese andere
Sichtweise von Freiheit an dem "Ehebruch-Exempel" aus dem
Singer-Interview der Frankfurter Rundschau deutlich: Würde ein
Mann tatsächlich so (wenig) denken und entsprechend handeln wie
der dort charakterisierte "Ehebrecher", dann wäre es
mit seiner Freiheit tatsächlich nicht weit her. In der Tat
könnte selbst die betrogene Gattin einen solchen Menschen nicht
zur Verantwortung ziehen, sondern die Beziehung lediglich mit Hinweis
auf seine bemitleidenswerte Unfreiheit beenden oder sich an die von
Singer empfohlene pädagogische Arbeit machen. Möglich wäre
es aber auch, dass dieser Mann sich etwas dabei "gedacht"
hat, als er an diesem Abend in eine Bar, vielleicht ausgerechnet in
diese Bar gegangen ist; dass diese Gedanken anschließen an ein
vielleicht jahrelanges, wenigstens gelegentliches Nachdenken über
den Sinn oder Unsinn seiner Beziehung und sein Verhältnis zum
anderen Geschlecht überhaupt.
So wie das Unbewusste
in der jeweiligen Situation letztlich bestimmen mag, was in das
Bewusstsein gelangt, so wird das Denken seines gesamten bisherigen
Lebens auch sein Unbewusstes geformt haben. Selbst in der
geschilderten Situation selbst wird er die besagte Dame wohl auch
kaum auf dem Barhocker beglücken, sondern sich Gedanken
"organisatorischer" Art machen, die ihrerseits als Motive
für Entscheidungen ins Spiel kommen. Insgesamt kann man davon
ausgehen, dass seine gesamte emotionale Situation zu diesem Zeitpunkt
auch unter Berücksichtigung der "Macht des Unbewussten"
durch und durch von bewussten Vorstellungen durchsetzt ist. Denn, so
Steiner: "Keineswegs soll behauptet werden, dass all unser
Handeln nur aus der nüchternen Überlegung unseres
Verstandes fließe. Nur diejenigen Handlungen als im höchsten
Sinne menschlich hinzustellen, die aus dem abstrakten Urteil
hervorgehen, liegt mir ganz fern. Aber sobald sich unser Handeln
heraufhebt aus dem Gebiete der Befriedigung rein animalischer
Begierden, sind unsere Beweggründe immer von Gedanken
durchsetzt. Liebe, Mitleid, Patriotismus sind Triebfedern des
Handelns, die sich nicht in kalte Verstandesbegriffe auflösen
lassen. Man sagt: das Herz, das Gemüt treten da in ihre Rechte.
Ohne Zweifel. Aber das Herz, das Gemüt schaffen nicht die
Beweggründe des Handelns [...] Der Weg zum Herzen geht durch den
Kopf. Davon macht auch die Liebe keine Ausnahme. Wenn sie nicht bloße
Äußerung des Geschlechtstriebes ist, dann beruht sie auf
den Vorstellungen, die wir uns von dem geliebten Wesen machen. Und je
idealistischer diese Vorstellungen sind, desto beseligender ist die
Liebe." Und sicher wäre dies auch das entscheidende Problem
der Gattin des "Ehebrechers": Er war offensichtlich nicht
von Vorstellungen geleitet, die ihn in dieser Situation die Liebe zu
seiner Frau fühlen ließen - sondern von anderen, für
die er von ihr dementsprechend auch zur Verantwortung gezogen werden
kann.
Freiheit
ist möglich
Ziel dieses Beitrages war es zu zeigen, dass wir auch angesichts
der von Singer dargestellten Ergebnisse der Hirnforschung keineswegs
aufhören sollten von Freiheit zu reden, wenn wir diesem Begriff
eine sinnvolle Bestimmung geben - eine Bestimmung, wie sie
beispielsweise Steiner im Anschluss an Hegel vornimmt. Damit dieser
Begriff von Freiheit sinnvoll bleibt, ist nichts weiter erforderlich
als zu zeigen, dass freie Handlungen zumindest gelegentlich möglich
sind, dass Menschen zumindest potentiell eine solche Freiheit
erringen können. Wenn etwa eine von der Männerwelt
enttäuschte Leserin Singers Darstellung des Ehebruchs seufzend
zustimmen möchte, dann kann sie dies durchaus tun. Damit der
Begriff der Freiheit in diesem Zusammenhang seinen Sinn behält,
genügt es zuzugestehen, dass das Verhalten wenigstens einzelner
Männer (oder zumindest Frauen) in manchen dieser Situationen von
bewussten Vorstellungen geleitet ist. Das Resümee des Beitrages
sollte also sein: Freiheit ist möglich.
Eine ganz
andere Frage ist, ob und wann Menschen wirklich frei sind. Alle
zitierten Äußerungen Steiners entstammen dem ersten
Kapitel der Philosophie der Freiheit. Das "restliche" Werk
setzt sich mit dieser Frage nach der Wirklichkeit von Freiheit
auseinander. Steiner würde wohl Singer dahingehend zustimmen,
dass Triebfedern des Handelns nicht selten völlig von den
unbewussten Instanzen unseres Seelenlebens bestimmt und somit
keineswegs frei sind. Er würde selbst viele solcher Handlungen
noch nicht im vollen Wortsinne "frei" nennen, die in
Gedanken und Vorstellungen ihre Motive und in praktischen Erfahrungen
ihre Triebfedern haben. Erst solche Handlungen sind für Steiner
wirklich frei, die in begrifflichen Intuitionen, im Ideengehalt der
Handlung selbst Motiv und Triebfeder finden: Handlungen "deren
Grund aus dem ideellen Teil meines individuellen Wesens hervorgeht".
Freiheit ist für Steiner also letztendlich ein Ideal, nach dem
es zu streben gilt. Ein Ideal, dem wir uns in bewusster
Selbstentwicklung annähern, das wir in seltenen Situationen
unseres Lebens erreichen können. In diesem Zusammenhang mag auch
ein Wert von Singers Argumentation liegen. Auch die Hirnforschung
zeigt uns, dass sich Menschen nicht mit ihrem vierzehnten oder
achtzehnten Lebensjahr kraft Bürgerlichem Gesetzbuch oder
Grundgesetz in freie Wesen verwandeln. Wie schon Freuds Psychoanalyse
zeigt auch die Hirnforschung, dass menschliche Freiheit nur allzu oft
eine Illusion ist. Zunächst und zumeist können wir
tatsächlich nicht anders als wir sind. Wirkliche Freiheit muss
errungen werden. In diesem Sinne mag sogar Singers Vorschlag zur
Überprüfung unserer Rechtspraxis gerechtfertigt sein.