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Gehirn und Freiheit

Legen uns Verschaltungen fest?

von Axel Ziemke


erschienen in Info3, Januar 2005

Nach Ansicht des prominenten Hirnforschers Wolf Singer ist der Begriff der Freiheit nicht mehr sinnvoll anwendbar. Mit dieser Aussage und seiner Forderung, daraus auch entsprechende Konsequenzen beispielsweise im Strafrecht zu ziehen, hat Singer eine heftige Kontroverse ausgelöst. Unser Beitrag hinterfragt die Gültigkeit jener Projektionen der Hirnforschung und bringt dabei eine erstaunliche Aktualität der Philosophie der Freiheit Rudolf Steiners zu Tage.

"Keiner kann anders als er ist. Verschaltungen legen uns fest: Wir sollten aufhören von Freiheit zu reden". Anfang Januar diesen Jahres erschien unter diesem Titel in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung ein Aufsatz von Wolfgang Singer. Singer ist Chef des Max-Plank-Instituts für Hirnforschung in Frankfurt und sowohl in dieser Funktion als auch hinsichtlich seiner wissenschaftlichen Leistungen einer der führenden Neurobiologen unseres Landes. Unter dem wesentlich bescheideneren Titel Entscheidungsgrundlagen findet sich dieser Aufsatz auch auf Singers Homepage (http://www.mpih-frankfurt.mpg.de/global/Np/Pubs/singeressays_d.htm). Findige FAZ-Redakteure haben dem einleitend zitierten Wortlaut wohl den Vorrang gegeben, weil er Singers These in provokanter Kurzform formuliert: Da unser Verhalten vollkommen von den Verschaltungen unserer Neuronen bestimmt ist, sollten wir den Begriff der Freiheit des Willens aus dem Vokabular unserer Diskussionen über Recht und Moral, ja konsequenterweise auch aus unseren Gesetzbüchern streichen. (Eine Änderung des Grundgesetzes und der Nationalhymne sind bislang wohl noch nicht vorgesehen.) Singer ist nicht der Einzige und nicht der Erste, der diese These des "neuronalen Determinismus" gegen die Freiheit ins Feld führt. Während es jedoch bislang Forscher wie Gerhard Roth (vgl. info3, September 2002) oder Wolfgang Prinz bei dunklen Andeutungen über die schwerwiegenden Konsequenzen dieser Auffassung für unser menschliches Selbstbild beließen, fordert Singer explizit zu einer Überprüfung auch unserer Rechtspraxis auf. Entsprechend empört reagierte die deutsche Öffentlichkeit. In der Folge erschienen in der FAZ nicht wenige "Gegendarstellungen", die der Argumentation von Singer keineswegs immer gerecht wurden. Um diesen Fehler an dieser Stelle nicht noch einmal zu begehen, sei in groben Zügen zunächst der Gang von Singers Argumentation skizziert:


Eine Theorie menschlicher Entscheidungen
Wie treffen wir Entscheidungen? Wolfgang Singer betont die Gewissheit, dass alle unsere Entscheidungen das Ergebnis von bewussten und unbewussten Abwägungsprozessen der Verschaltungen von vielen Milliarden Nervenzellen unseres Gehirns sind. Entscheidungen beruhen auf Wissen, das in diesen Verschaltungen abgespeichert ist: Wissen über die Welt und Wissen, wie dieses Wissen über die Welt strukturiert, verarbeitet werden muss. Dieses Wissen kann angeboren oder durch Lernen erworben sein: Angeboren in Folge von genetisch veranlagten Verschaltungen unserer Nervenzellen, erworben durch deren lernbedingte Veränderung. Bis maximal zur Pubertät erfolgt diese Veränderung durch Prägungsprozesse im Rahmen der Hirnentwicklung, die zu neuen Verschaltungen führen kann. Ab dann ist nur noch eine Modifikation der Effizienz der Verschaltungen möglich. All dies gilt nicht nur für die Verarbeitung von Sinnesreizen, sondern auch für die Entwicklung sozialer Kompetenzen wie Mitleid, Moralempfinden oder Kontrolle sozialen Handelns. Nur einen kleinen Teil dieses Wissens speichert unser Gehirn in Form des "deklarativen Gedächtnisses", in einer Form also, in der dieses Wissen im Zusammenhang mit der Situation des Erlernens bewusst erinnert werden kann. Nur dieses Wissen können wir sprachlich weitergeben, argumentativ durchdenken und bewusst in Frage stellen. Der größte Teil unseres Wissens, besonders das genetisch veranlagte und in früher Kindheit geprägte, bleibt uns für immer unbewusst und unhinterfragbar.


Treffen wir nun auf Grundlage dieses Wissens eine Entscheidung, so bewirken die Verschaltungen unserer Nervenzellen eine Vielzahl elektrochemischer Erregungen in den verschiedensten Bereichen unseres Gehirns, die untereinander einen "kompetitiven Prozess", also eine Art "Wettbewerb" eingehen. Im Ergebnis dieses Prozesses bildet sich ein globales, also über einen großen Teil des Gehirns ausgedehntes Erregungsmuster, das sozusagen den "besten Kompromiss" zwischen möglichst vielen der lokalen (also räumlich begrenzten) Erregungen darstellt. Dieses Erregungsmuster entspricht nach Singer der von uns getroffenen Entscheidung. Dieses Erregungsmuster ist es, das gegebenenfalls auch die Ausführung einer Handlung verursacht. Es gibt in diesem Prozess keine "übergeordnete Instanz", kein "Ich", das die Rolle eines "Schiedsrichters" spielt, sondern es handelt sich um einen Selbstorganisationsprozess, an dem viele Teile des Gehirns mehr oder minder gleichberechtigt beteiligt sind.


Dieser Selbstorganisationsprozess läuft auf die geschilderte Weise ab, egal ob wir die entsprechenden Entscheidungen als willkürlich oder unwillkürlich, als bewusst oder unbewusst empfinden. Bewusste Prozesse sind solche, die vom Gehirn mit Aufmerksamkeit belegt werden. Bewusste Entscheidungen entspringen bewussten Wahrnehmungen in ihrem Abgleich mit bewussten Erinnerungen aus dem deklarativen Gedächtnis. Bewusste Entscheidungen haben nach Singers Auffassung den Vorteil, dass sie auf den komplizierten Abwägungsprozessen des rationalen Denkens beruhen, sprachlich mitteilbar sind und somit in sozialen Zusammenhängen beurteilt und bewertet werden können. Unbewusste Entscheidungen hingegen folgen wesentlich einfacheren Abwägungsregeln und sind nicht kommunizierbar. Der große Nachteil bewusster Entscheidungen liegt demgegenüber darin, dass unser Gehirn seine Aufmerksamkeit nur auf sehr wenige Sachverhalte gleichzeitig richten kann, während unbewusste Prozesse sehr viel mehr "Variablen" gleichzeitig berücksichtigen können. Bewusste Entscheidungen haben also nur sehr wenige bewusst gewordene Entscheidungsgrundlagen. Und mehr noch: Welche Sachverhalte mit Aufmerksamkeit belegt und somit bewusst werden, bestimmt nicht unser Bewusstsein selbst; auch ihre Auswahl ist das Ergebnis unbewusst ablaufender Prozesse. Was uns bewusst wird, bestimmt also das Unbewusste. Und letztendlich sind es in den Abwägungsprozessen unserer neuronalen Architektur nicht selten die unbewussten Prozesse, die im Wettbewerb um das beste globale Erregungsmuster gegen die bewussten Prozesse die Oberhand behalten. In diesem Falle suchen die bewussten Prozesse - nach getroffener Entscheidung - eine Begründung, die diese Entscheidung im Nachhinein vor der Instanz des Bewusstseins rechtfertigt. Experimenteller Beleg: Gibt man einer Versuchsperson über die unbewusst arbeitende rechte Gehirnhälfte eine Anweisung, so führt sie diese aus und erfindet, nach dem Grund für die Handlung befragt, eine passende Begründung ihrer "freiwilligen" Handlung.


Konsequenzen: "Wir sollten aufhören von Freiheit zu reden"
Diese durch die Ergebnisse neurowissenschaftlicher Forschung fundierte Theorie menschlicher Entscheidungen rechtfertigt nun nach Singers Auffassung die Ablehnung des Konzeptes der Willensfreiheit als Grundlage unseres Rechtssystems. Er konstatiert: "Wir beurteilen Entscheidungen als frei, die auf der bewussten Abwägung von Variablen beruhen [...] Diese Position schreibt dem Bewusstsein eine letztinstanzliche Funktion zu, oder anders, sie setzt die verantwortliche Person mit ihrem Bewusstsein gleich. Sie definiert jenen Anteil am Entscheidungsprozess als "frei", dessen sich die Person bewusst ist." Die Annahme einer Willensfreiheit entsprechend dieses Konzeptes ist nun aber, folgt man Singers Theorie, eine Täuschung. Trivialerweise sind dem Menschen, der eine Entscheidung trifft, nur die bewussten Inhalte seines Bewusstseins bewusst - und sie sieht sein Bewusstsein als Grund und Ursache seiner Entscheidung und der darauf folgenden Handlung an. Die unbewussten Prozesse sind ihm, wie der Name schon sagt, nicht bewusst. Zu ihnen gehören die vielen unbewussten Prozesse, die die Entscheidung unter Umständen "hinter dem Rücken" des Bewusstseins schon längst getroffen haben, aber auch all jene Prozesse, die bestimmt haben, welcher Teil der Wahrnehmungen und des deklarativen Gedächtnisses überhaupt bewusst geworden sind. Dass das Bewusstsein sich nur seiner wenigen bewussten Entscheidungsgrundlagen, nicht aber der sie bedingenden und "hintergehenden" unbewussten bewusst ist, führt also zur Illusion der Willensfreiheit.


Singers Schlussfolgerung: "Diese Sicht hat Konsequenzen für die Beurteilung von Fehlverhalten. Ein Beispiel: Eine Person begeht eine Tat, offenbar bei klarem Bewusstsein, und wird für voll verantwortlich erklärt. Zufällig entdeckt man aber einen Tumor in Strukturen des Frontalhirns, die benötigt werden, um erlernte soziale Regeln abzurufen und für Entscheidungsprozesse verfügbar zu machen. Der Person würde Nachsicht zuteil. Der gleiche 'Defekt' kann aber auch unsichtbare neuronale Ursachen haben. Genetische Dispositionen können Verschaltungen hervorgebracht haben, die das Speichern oder Abrufen sozialer Regeln erschweren, oder die sozialen Regeln wurden nicht rechtzeitig und tief genug eingeprägt, oder es wurden von der Norm abweichende Regeln erlernt, oder die Fähigkeit zur rationalen Abwägung wurde wegen fehlgeleiteter Prägung ungenügend ausdifferenziert. Diese Liste ließe sich nahezu beliebig verlängern. Keiner kann anders als er ist. Diese Einsicht könnte zu einer humaneren, weniger diskriminierenden Beurteilung von Mitmenschen führen, die das Pech hatten, mit einem Organ volljährig geworden zu sein, dessen funktionelle Architektur ihnen kein angepasstes Verhalten erlaubt. Menschen mit problematischen Verhaltensdispositionen als schlecht oder böse abzuurteilen, bedeutet nichts anderes als das Ergebnis einer schicksalshaften Entwicklung eines Organs, das unser Wesen ausmacht, zu bewerten."


Singer ist sich natürlich durchaus bewusst, dass unsere Gesellschaft nur dann funktionieren kann, wenn Fehlverhalten durch Erziehung vermieden und im schlimmsten Falle durch rechtliche Sanktionen eingeschränkt wird. Nicht gerechtfertigt ist aber seiner Auffassung nach die Bewertung und Beurteilung solchen Verhaltens, die den betreffenden Menschen auf Grund der Annahme einer Willensfreiheit als für sein Handeln voll verantwortlich und somit "schuldfähig" befindet, weil er sich seines Fehlverhaltens bewusst war. Eine den hirnphysiologischen Erkenntnissen entsprechende Rechtssprechung "ersetzte die konfliktträchtige Zuschreibung graduierter 'Freiheit' und Verantwortlichkeit durch bewusste und unbewusste Prozesse und eröffnete damit einen vorurteilsloseren Raum zur Beurteilung und Bewertung von 'normalem' und 'abweichendem' Verhalten. Die schwer nachvollziehbare Dichotomie einer Person in freie und unfreie Komponenten wäre damit überwunden. Die Person als ganze würde nach wie vor für all das zur Rechenschaft gezogen, was sie fühlt, denkt und tut, und diese Beurteilung umfasste unbewusste und bewusste Faktoren gleichermaßen. Diese Sichtweise trüge der trivialen Erkenntnis Rechnung, dass eine Person tat, was sie tat, weil sie im fraglichen Augenblick nicht anders konnte - denn sonst hätte sie anders gehandelt."


Was Singer hiermit meint, wird vielleicht etwas deutlicher an einem harmloseren "Fallbeispiel", mit dem ihn, anknüpfend an dieses Zitat, Redakteure der Frankfurter Rundschau in einem Interview im Mai diesen Jahres konfrontierten: "Dürften wir das einmal etwas brutal in den Alltag übertragen? Ein Mann wird von seiner Frau beim Ehebruch ertappt und sagt ihr: 'Ich tat, was ich tat, weil ich im fraglichen Augenblick nicht anders konnte. Mein Gehirn war halt in diesem Zustand.' Diese Erklärung würde doch keine Frau akzeptieren, Herr Singer."


Singers Entgegnung: "Doch, sie kann das ohne Weiteres akzeptieren. Aber dann hinzufügen: Lieber Mann, jemand, der so angelegt ist wie du, der unter solchen Bedingungen so handelt wie du, ist nicht der, mit dem ich auf Dauer zusammenleben kann. Entweder änderst du jetzt dein Verhalten oder ..."


Der im wahrsten Sinne des Wortes "geistreiche" Einwand der Redakteure darauf lautete: "Nach ihrer Theorie müsste die Frau sagen: 'Du änderst jetzt sofort dein Gehirn, denn mein Gehirn will sonst mit deinem nicht mehr zusammenleben'."

Singer weiter in der ihm eigenen Konsequenz: "Natürlich, das ist doch dasselbe. Die Argumente und Drohungen ändern in dem Gehirn des Ehebrechers eine ganze Menge. Sie bilden plötzlich neue Attraktoren [globale Erregungsmuster - A.Z.] aus, neue Gesichtspunkte kommen ins Spiel: 'Ich verliere möglicherweise eine Partnerin, wenn ich so weitermache.' Dadurch hat sich der Gehirnzustand des Mannes vielleicht so verändert, dass er das nächste Mal anders handeln wird."

Von den Redakteuren daraufhin angesprochen, dass dieser Mann das nach Auffassung seiner Frau doch auch schon vorher hätte wissen können, setzt Singer fort: "Das ist doch aber die Frage, ob sie dieser Meinung sein sollte. Schauen Sie mal: Dieser Mann sitzt an der Bar und ist von der Dame neben ihm in Bann gezogen. Auf Grund dieser fokussierten Aufmerksamkeitslage gelangen nur ganz bestimmte Inhalte in sein Bewusstsein. Und andere nicht. Über diesen Auswahlprozess, der unbewusst abläuft, hat er schon gar keine Kontrolle [...] Diese im Bewusstsein aufscheinenden Variablen und die vielen unbewussten Motive führen dann dazu, dass sein Gehirn entscheidet: 'Ja, ich tue es.' Hätte er vorher einen Spaziergang gemacht, hätte er sich kurz ernüchtert, wären vielleicht auch die Variablen in sein Bewusstsein gelangt, die Gegenkräfte entfaltet hätten. [...] Er ist eben nicht ins Freie gegangen. Warum nicht? Weil der Gesamtzustand seines Gehirns, die Motivationslage so eindeutig war, dass ihm nicht einmal die Idee dazu kam. [...] Natürlich dürfen wir nicht sagen: 'Es steht ja alles fest, deshalb muss man sich mit allem abfinden'. Natürlich gibt es Entscheidungen, die wir nicht tolerieren können. Und wir wissen auch, wie wir diese beeinflussen können: Indem wir andere Attraktorräume aufspannen [andere globale Erregungsmuster möglich machen - A.Z.], indem wir belohnen, bestrafen, bedrohen, argumentieren."


Welche Freiheit ist gemeint?
Sicher wird eine anthroposophisch fundierte Erkenntnistheorie Singers Theorie menschlicher Entscheidungen nicht wenig hinzuzufügen, ja vielleicht sogar einiges als falsch zu erweisen haben. Doch dieser Anspruch soll hier gar nicht verfolgt werden. Ich möchte zunächst einmal als gegeben hinnehmen, was Singer im Ergebnis der mühevollen Forschungen tausender Neurowissenschaftler als Theorie formuliert und vor allem die zweite These der Überschrift hinterfragen: "Wir sollten aufhören, von Freiheit zu reden." Von welcher Freiheit, von welchem Begriff von Freiheit ist hier eigentlich die Rede? Singer formuliert in seinem Artikel sehr explizit, gegen welches Verständnis von Freiheit er sich wendet: "Wir neigen dazu, eine von den neuronalen Prozessen unabhängige Instanz anzunehmen, die neuronalen Abläufen vorgängig ist: Eine Instanz, die sich Sinnessignale und Speicherinhalte bewusst machen kann, daraus Schlüsse zieht, eine Option als gewollt identifiziert und diese dann in Handlung umsetzt. Diese Sichtweise artikuliert sich in zwei Positionen. Eine, die dualistische, postuliert für die wollende Ich-Instanz einen immateriellen Dirigenten, der das neuronale Substrat nur nutzt, um sich über die Welt zu informieren und seine Entscheidungen in Handlungen zu verwandeln. Diese Position ist mit dem Verursachungsproblem und mit bekannten Naturgesetzen unvereinbar. Sie hat den Status unwiderlegbarer Überzeugungen. Die andere geht zwar davon aus, dass auch die so genannten "freien Entscheidungen" vom Gehirn selbst getroffen werden, dass die zu Grunde liegenden Prozesse sich aber aus nicht näher spezifizierten Gründen über den neuronalen Determinismus erheben können. Aus neurobiologischer Sicht ist auch diese Lesart unbefriedigend."


Der zuerst genannte Begriff von Freiheit findet sich tatsächlich bei vielen großen Philosophen der Renaissance und Aufklärung. René Descartes, den man wohl den Begründer der neuzeitlichen Philosophie nennen kann, unterscheidet die "denkende Substanz" (res cogitans), welche Singers "Ich-Instanz" entsprechen würde, von der "ausgedehnten Substanz" (res extensa), die auch das Gehirn umfasst, und postuliert, dass die menschliche Seele, welcher die res cogitans zu Grunde liegt, über die Zirbeldrüse mit dem Gehirn, und somit der res extensa, in Wechselwirkung steht. Die Seele erkennt die Welt, indem sie die Empfindungen der Sinne vom Gehirn über die Zirbeldrüse mitgeteilt bekommt, trifft ihre freien Entscheidungen und gibt die "Anweisungen" zu den auszuführenden Handlungen über die Zirbeldrüse an das Gehirn weiter. Kant definiert Freiheit als "das Vermögen, einen Zustand von selbst anzufangen, dessen Kausalität also nicht nach dem Naturgesetze wiederum unter einer anderen Ursache steht, welche sie der Zeit nach bestimmte". Für Kant steht dieser Begriff tatsächlich, wie von Singer moniert, im Gegensatz zum Begriff der Verursachung. Er zeigt allerdings auch, dass dieser Begriff von Freiheit durch naturwissenschaftliche Forschung nicht widerlegbar ist, im Sinne Singers also den "Status unwiderlegbarer Überzeugungen hat". Beide Philosophen sehen das Bewusstsein also als etwas an, was den Ursache-Wirkungs-Zusammenhängen enthoben ist, dessen Freiheit also eben darin besteht, in der Welt Handlungen zu bewirken, ohne dass der Entschluss für diese Handlungen durch Ereignisse in dieser Welt oder dem zu dieser Welt gehörigen Gehirn verursacht wird. Die zweite von Singer benannte Position ist neueren Datums und in der Tat wohl nie theoretisch befriedigend ausgeführt worden. Wenn das beiden Positionen zu Grunde liegende Verständnis von Freiheit auch naturwissenschaftlich unwiderlegbar sein dürfte (vgl. info3, Februar 2004), ist es tatsächlich mit den Ergebnissen neurowissenschaftlicher Forschung unvereinbar. Hinsichtlich dieses Begriffes von Freiheit sind Singers Zweifel also vollkommen nachvollziehbar.


Allerdings ist Singer längst nicht der erste Denker, der mit diesem Begriff von Freiheit seine Probleme hat. Der philosophiehistorisch prominenteste Gegner dieser Konzeption ist sicher Spinoza. Er schreibt in seiner Ethik: "Der Wille kann nicht freie, sondern nur notwendige Ursache [des Handelns - A.Z.] genannt werden. Es gibt im Geiste keinen absoluten und freien Willen; sondern der Geist wird dieses oder jenes zu wollen von einer Ursache bestimmt, die auch wieder von einer anderen Ursache bestimmt worden ist, und diese wieder von einer anderen und so fort ins Unendliche [...] Es glaubt das Kind, es begehre die Milch frei, der erzürnte Knabe, er wolle die Rache, der Furchtsame die Flucht. Der Betrunkene glaubt, er rede aus freiem Beschluss des Geistes, was er, wieder ernüchtert, verschwiegen zu haben wünscht. So meinen der Irrsinnige, der Schwätzer, der Knabe und viele dieses Schlages, aus freiem Beschluss des Geistes zu reden, während sie doch den Antrieb zum Reden, den sie haben, nicht bezähmen können. Somit lehrt die Erfahrung nicht weniger als die Vernunft, dass die Menschen nur darum glauben, sie wären frei, weil sie sich ihrer Handlungen bewusst, der Ursachen aber, von denen sie bestimmt werden, unkundig sind."

Wie Singer sieht also auch Spinoza - oder besser: wie Spinoza sieht auch Singer - die Willensfreiheit als eine Illusion an, die entsteht, weil uns zwar unsere Entscheidungen und Handlungen bewusst, die sie bedingenden Ursachen aber unbewusst sind. Beide gehen davon aus, dass bewussten Prozessen unbewusste vorausgehen und unbewusste Entscheidungen nur allzu häufig als bewusst verkauft werden. Singer kann als Hirnforscher des 21. Jahrhunderts all das neurobiologisch detailliert beschreiben oder sogar erklären. Hier liegt sein Verdienst. Im philosophischen Gehalt geht er an keiner Stelle über die Position Spinozas hinaus, der sich mit seiner Argumentation gegen das Dogma der mächtigen katholischen Kirche des 17. Jahrhunderts stellte.


Ein anderer Begriff von Freiheit
Es wundert die Leser dieser Zeitschrift sicher nicht, wenn ich mich an dieser Stelle auf den Begründer der Anthroposophie beziehe, der sein philosophisches Hauptwerk nicht zufällig mit Philosophie der Freiheit übertitelte. Angesichts der Parallelen der Positionen von Spinoza und Singer ist es ebenso wenig verwunderlich, dass Steiners Plädoyer gegen Spinoza "und alle, die denken wie er" geradezu auf Singer Bezug zu nehmen scheint: "Spinoza und alle, die denken wie er, übersehen, dass der Mensch nicht nur ein Bewusstsein von seiner Handlung hat, sondern es auch von den Ursachen haben kann, von denen er geleitet wird. Niemand wird es bestreiten, dass das Kind unfrei ist, wenn es die Milch begehrt, dass der Betrunkene es ist, wenn er Dinge spricht, die er später bereut. [Oder dass die Versuchsperson es ist, die einer Anweisung folgt, die man ihr über die unbewusst arbeitende rechte Hirnhälfte gegeben hat, oder der Ehebrecher, wenn er der Dame auf dem Barhocker erliegt - A.Z.] Beide wissen nichts von den Ursachen, die in den Tiefen ihres Organismus tätig sind, und unter deren unwiderstehlichem Zwange sie stehen. Aber ist es berechtigt, Handlungen dieser Art in einen Topf zu werfen mit solchen, bei denen sich der Mensch nicht nur seines Handelns bewusst ist, sondern auch der Gründe, die ihn veranlassen? [...] Wohl ist es wahr, dass man die Lösung einer Aufgabe da am besten versucht, wo die Sache am einfachsten ist. Aber oft schon hat der Mangel an Unterscheidungsvermögen endlose Verwirrung gebracht. Und ein tiefgreifender Unterschied ist es doch, ob ich weiß, warum ich etwas tue, oder ob das nicht der Fall ist."


Steiners Ansatz, sich dem Problem der Freiheit zu nähern, besteht dementsprechend darin, die Entscheidung zu einer Handlung in Verbindung mit dem Denken zu sehen, das in diese Entscheidung einfließt. Er formuliert die Fragestellung seiner Schrift entsprechend so: "Was heißt es, ein Wissen von den Gründen seines Handelns zu haben? Man hat die Frage zu wenig berücksichtigt, weil man leider immer in zwei Teile zerrissen hat, was ein untrennbares Ganzes ist: den Menschen. Den Handelnden und den Erkennenden unterschied man, und leer ausgegangen ist dabei nur der, auf den es vor allen anderen Dingen ankommt: der aus Erkenntnis Handelnde." Man darf Steiner nun nicht dahingehend missverstehen, dass er den Freiheitsbegriff von Philosophen wie Kant und Descartes mit seiner Argumentation gegen "Spinoza und alle, die denken wie er," verteidigen wolle. Mehr noch: Er gibt den Kritikern dieses Freiheitsbegriffes sogar im Prinzip Recht, widerspricht aber beiden Parteien, Kritikern wie Kritisierten, vehement dahingehend, was Freiheit als Wert unseres Lebens auszeichnet: "Dass eine Handlung nicht frei sein kann, von der der Täter nicht weiß, warum er sie vollbringt, ist ganz selbstverständlich. Wie verhält es sich aber mit einer solchen, von deren Gründen gewusst wird? Das führt uns auf die Frage: welches ist der Ursprung und die Bedeutung des Denkens? Denn ohne die Erkenntnis der denkenden Betätigung der Seele ist ein Begriff des Wissens von etwas, also auch von einer Handlung nicht möglich. Wenn wir erkennen, was Denken im Allgemeinen bedeutet, dann wird es auch leicht sein, klar darüber zu werden, was für eine Rolle das Denken beim menschlichen Handeln spielt. 'Das Denken macht die Seele, womit auch das Tier begabt ist, erst zum Geiste', sagt Hegel mit Recht, und deshalb wird das Denken auch dem menschlichen Handeln sein eigentümliches Gepräge geben."


Nicht zufällig bezieht sich Steiner in seinem Zitat auf Georg Wilhelm Friedrich Hegel. Dieser formuliert einen anderen Freiheitsbegriff als Descartes oder Kant, wenn er etwa in seiner "Phänomenologie des Geistes" den Weg des Bewusstseins von der passiv aufnehmenden Sinnlichkeit zu dem die Wirklichkeit denkend durchdringenden Geiste entwirft, der sich diese Wirklichkeit in seinem Denken "aneignet" und eben dadurch seine "absolute Freiheit" gewinnt. Nachdrücklich macht Karl Marx auf diese Wende im Verständnis von Freiheit bei Hegel aufmerksam, dem auch er sich anschließt: "Hegel war der Erste, der das Verhältnis von Freiheit und Notwendigkeit richtig darstellte. Für ihn ist die Freiheit die Einsicht in die Notwendigkeit. Nicht in der geträumten Unabhängigkeit von der Notwendigkeit liegt die Freiheit, sondern in der Erkenntnis dieser Notwendigkeit und in der damit gegebenen Möglichkeit, sie planmäßig zu bestimmten Zwecken wirken zu lassen. Freiheit besteht also in der auf Erkenntnis der Naturnotwendigkeit beruhenden Herrschaft über uns selbst und über die äußere Natur."


Singer wäre also durchaus dahingehend Recht zu geben, dass Freiheit nicht auf einer geheimnisvollen Kraft beruht, die sich über die Notwendigkeit von Verursachung und Naturgesetz erheben würde. Als Naturwissenschaftler gibt es für ihn keine andere Möglichkeit, als einen Freiheitsbegriff abzulehnen, wie er von Descartes oder Kant formuliert wurde. Hegel, Marx, Steiner und viele andere Philosophen des 19. und 20. Jahrhunderts formulieren aber einen anderen Freiheitsbegriff, der Handlungen dann als frei betrachtet, wenn sie durch bewusste Motive bestimmt sind, die das Ergebnis eines situationsangemessenen Denkens sind, durch Motive, die man sowohl in der Alltagssprache als auch in der Philosophie "Gründe" nennt. Ob und wie diese Gründe letztendlich Entscheidung und Handlung bestimmen, mag wesentlich von unbewussten Faktoren abhängen, in denen sich unsere vorgeburtliche Geschichte, sei dies nun Vererbung oder Reinkarnation, und unsere Erziehung niederschlagen. (Steiner sieht diese Faktoren durchaus und nennt sie im weiteren Verlauf der Philosophie der Freiheit "charakterologische Anlage".) Das ändert aber nichts daran, dass wir genau in dem Maße frei sind, in dem wir die Motive unseres Handelns bewusst durchdenken und hinterfragen. Dass sich Philosophen so verschiedener Richtungen wie der Idealist Hegel und der Materialist Marx auf diesen Begriff der Freiheit einigen können, macht deutlich, dass man nicht Anthroposoph sein muss, um Singers Vorschlag, Freiheit aus unserem Vokabular zu streichen, Steiners Verständnis von Freiheit entgegenzuhalten.


Machen auch wir uns diese andere Sichtweise von Freiheit an dem "Ehebruch-Exempel" aus dem Singer-Interview der Frankfurter Rundschau deutlich: Würde ein Mann tatsächlich so (wenig) denken und entsprechend handeln wie der dort charakterisierte "Ehebrecher", dann wäre es mit seiner Freiheit tatsächlich nicht weit her. In der Tat könnte selbst die betrogene Gattin einen solchen Menschen nicht zur Verantwortung ziehen, sondern die Beziehung lediglich mit Hinweis auf seine bemitleidenswerte Unfreiheit beenden oder sich an die von Singer empfohlene pädagogische Arbeit machen. Möglich wäre es aber auch, dass dieser Mann sich etwas dabei "gedacht" hat, als er an diesem Abend in eine Bar, vielleicht ausgerechnet in diese Bar gegangen ist; dass diese Gedanken anschließen an ein vielleicht jahrelanges, wenigstens gelegentliches Nachdenken über den Sinn oder Unsinn seiner Beziehung und sein Verhältnis zum anderen Geschlecht überhaupt.


So wie das Unbewusste in der jeweiligen Situation letztlich bestimmen mag, was in das Bewusstsein gelangt, so wird das Denken seines gesamten bisherigen Lebens auch sein Unbewusstes geformt haben. Selbst in der geschilderten Situation selbst wird er die besagte Dame wohl auch kaum auf dem Barhocker beglücken, sondern sich Gedanken "organisatorischer" Art machen, die ihrerseits als Motive für Entscheidungen ins Spiel kommen. Insgesamt kann man davon ausgehen, dass seine gesamte emotionale Situation zu diesem Zeitpunkt auch unter Berücksichtigung der "Macht des Unbewussten" durch und durch von bewussten Vorstellungen durchsetzt ist. Denn, so Steiner: "Keineswegs soll behauptet werden, dass all unser Handeln nur aus der nüchternen Überlegung unseres Verstandes fließe. Nur diejenigen Handlungen als im höchsten Sinne menschlich hinzustellen, die aus dem abstrakten Urteil hervorgehen, liegt mir ganz fern. Aber sobald sich unser Handeln heraufhebt aus dem Gebiete der Befriedigung rein animalischer Begierden, sind unsere Beweggründe immer von Gedanken durchsetzt. Liebe, Mitleid, Patriotismus sind Triebfedern des Handelns, die sich nicht in kalte Verstandesbegriffe auflösen lassen. Man sagt: das Herz, das Gemüt treten da in ihre Rechte. Ohne Zweifel. Aber das Herz, das Gemüt schaffen nicht die Beweggründe des Handelns [...] Der Weg zum Herzen geht durch den Kopf. Davon macht auch die Liebe keine Ausnahme. Wenn sie nicht bloße Äußerung des Geschlechtstriebes ist, dann beruht sie auf den Vorstellungen, die wir uns von dem geliebten Wesen machen. Und je idealistischer diese Vorstellungen sind, desto beseligender ist die Liebe." Und sicher wäre dies auch das entscheidende Problem der Gattin des "Ehebrechers": Er war offensichtlich nicht von Vorstellungen geleitet, die ihn in dieser Situation die Liebe zu seiner Frau fühlen ließen - sondern von anderen, für die er von ihr dementsprechend auch zur Verantwortung gezogen werden kann.


Freiheit ist möglich
Ziel dieses Beitrages war es zu zeigen, dass wir auch angesichts der von Singer dargestellten Ergebnisse der Hirnforschung keineswegs aufhören sollten von Freiheit zu reden, wenn wir diesem Begriff eine sinnvolle Bestimmung geben - eine Bestimmung, wie sie beispielsweise Steiner im Anschluss an Hegel vornimmt. Damit dieser Begriff von Freiheit sinnvoll bleibt, ist nichts weiter erforderlich als zu zeigen, dass freie Handlungen zumindest gelegentlich möglich sind, dass Menschen zumindest potentiell eine solche Freiheit erringen können. Wenn etwa eine von der Männerwelt enttäuschte Leserin Singers Darstellung des Ehebruchs seufzend zustimmen möchte, dann kann sie dies durchaus tun. Damit der Begriff der Freiheit in diesem Zusammenhang seinen Sinn behält, genügt es zuzugestehen, dass das Verhalten wenigstens einzelner Männer (oder zumindest Frauen) in manchen dieser Situationen von bewussten Vorstellungen geleitet ist. Das Resümee des Beitrages sollte also sein: Freiheit ist möglich.


Eine ganz andere Frage ist, ob und wann Menschen wirklich frei sind. Alle zitierten Äußerungen Steiners entstammen dem ersten Kapitel der Philosophie der Freiheit. Das "restliche" Werk setzt sich mit dieser Frage nach der Wirklichkeit von Freiheit auseinander. Steiner würde wohl Singer dahingehend zustimmen, dass Triebfedern des Handelns nicht selten völlig von den unbewussten Instanzen unseres Seelenlebens bestimmt und somit keineswegs frei sind. Er würde selbst viele solcher Handlungen noch nicht im vollen Wortsinne "frei" nennen, die in Gedanken und Vorstellungen ihre Motive und in praktischen Erfahrungen ihre Triebfedern haben. Erst solche Handlungen sind für Steiner wirklich frei, die in begrifflichen Intuitionen, im Ideengehalt der Handlung selbst Motiv und Triebfeder finden: Handlungen "deren Grund aus dem ideellen Teil meines individuellen Wesens hervorgeht". Freiheit ist für Steiner also letztendlich ein Ideal, nach dem es zu streben gilt. Ein Ideal, dem wir uns in bewusster Selbstentwicklung annähern, das wir in seltenen Situationen unseres Lebens erreichen können. In diesem Zusammenhang mag auch ein Wert von Singers Argumentation liegen. Auch die Hirnforschung zeigt uns, dass sich Menschen nicht mit ihrem vierzehnten oder achtzehnten Lebensjahr kraft Bürgerlichem Gesetzbuch oder Grundgesetz in freie Wesen verwandeln. Wie schon Freuds Psychoanalyse zeigt auch die Hirnforschung, dass menschliche Freiheit nur allzu oft eine Illusion ist. Zunächst und zumeist können wir tatsächlich nicht anders als wir sind. Wirkliche Freiheit muss errungen werden. In diesem Sinne mag sogar Singers Vorschlag zur Überprüfung unserer Rechtspraxis gerechtfertigt sein.